✅ Anerkannt nach §45b SGB XI – Abrechnung direkt mit der Pflegekasse möglich!
Reinigung über die Pflegekasse – so funktioniert's
Wenn Sie oder ein Angehöriger einen Pflegegrad haben, stehen Ihnen monatlich 131 € Entlastungsleistungen gemäß §45b SGB XI zur Verfügung. Diese können für haushaltsnahe Dienstleistungen wie die Fenster- oder Glasreinigung eingesetzt werden.
Was bedeutet das für Sie?
Als anerkannter Anbieter können wir unsere Leistungen direkt mit Ihrer Pflegekasse abrechnen – Sie müssen sich um nichts kümmern.
Voraussetzungen:
- Ein anerkannter Pflegegrad (1–5)
- Die Entlastungsleistungen sind noch nicht ausgeschöpft
Unsere Leistungen:
- Fensterreinigung
- Reinigung von Wintergärten
- Glasdachreinigung
- Und Vieles Mehr
➡️ So einfach geht’s:
- Sie kontaktieren uns und teilen mit, dass Sie über die Pflegekasse abrechnen möchten.
- Wir kümmern uns um die Formalitäten und übernehmen die Abrechnung.
- Sie erhalten professionelle Reinigung – ganz ohne zusätzliche Kosten für Sie.
Fragen? Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns – wir helfen Ihnen gerne weiter.
