✅ Anerkannt nach §45b SGB XI – Abrechnung direkt mit der Pflegekasse möglich!
Reinigung über die Pflegekasse – so funktioniert's
Wenn Sie oder ein Angehöriger einen Pflegegrad haben, stehen Ihnen monatlich 131 € Entlastungsleistungen gemäß §45b SGB XI zur Verfügung. Diese können für haushaltsnahe Dienstleistungen wie die Fenster- oder Glasreinigung eingesetzt werden.
Was bedeutet das für Sie?
Als anerkannter Anbieter können wir unsere Leistungen direkt mit Ihrer Pflegekasse abrechnen – Sie müssen sich um nichts kümmern.
Voraussetzungen:
Unsere Leistungen:
➡️ So einfach geht’s:
Fragen? Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns – wir helfen Ihnen gerne weiter.
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