✅ Anerkannt nach §45b SGB XI – Abrechnung direkt mit der Pflegekasse möglich!

Reinigung über die Pflegekasse – so funktioniert's

Wenn Sie oder ein Angehöriger einen Pflegegrad haben, stehen Ihnen monatlich 131 € Entlastungsleistungen gemäß §45b SGB XI zur Verfügung. Diese können für haushaltsnahe Dienstleistungen wie die Fenster- oder Glasreinigung eingesetzt werden.

Was bedeutet das für Sie?
Als anerkannter Anbieter können wir unsere Leistungen direkt mit Ihrer Pflegekasse abrechnen – Sie müssen sich um nichts kümmern.

Voraussetzungen:

  • Ein anerkannter Pflegegrad (1–5)
  • Die Entlastungsleistungen sind noch nicht ausgeschöpft

Unsere Leistungen:

  • Fensterreinigung
  • Reinigung von Wintergärten
  • Glasdachreinigung
  • Und Vieles Mehr

➡️ So einfach geht’s:

  1. Sie kontaktieren uns und teilen mit, dass Sie über die Pflegekasse abrechnen möchten.
  2. Wir kümmern uns um die Formalitäten und übernehmen die Abrechnung.
  3. Sie erhalten professionelle Reinigung – ganz ohne zusätzliche Kosten für Sie.

Fragen? Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns – wir helfen Ihnen gerne weiter.

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